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   OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10   

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OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10 (https://dejure.org/2010,22638)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.11.2010 - D 6 A 180/10 (https://dejure.org/2010,22638)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. November 2010 - D 6 A 180/10 (https://dejure.org/2010,22638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsDO § 89 Abs. 1, § 24, § 72, § 74
    Förmliches Disziplinarverfahren, Vorermittlungen; Überleitungsregelung, Straftat, Abwicklungsverschulden, Entfernung aus dem Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines festgestellten Dienstvergehens unter Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages i.H.v. 75 v. H. des zum Zeitpunkt der Urteilsfällung erdienten Ruhegehaltes auf die Dauer von sechs Monaten; Strafbefehl wegen falscher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines festgestellten Dienstvergehens unter Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages i.H.v. 75 v. H. des zum Zeitpunkt der Urteilsfällung erdienten Ruhegehaltes auf die Dauer von sechs Monaten; Strafbefehl wegen falscher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10
    In einem solchen Fall des endgültig zerstörten Vertrauens rechtfertigt es selbst die unverhältnismäßig lange Dauer eines Disziplinarverfahrens nicht, von einer Entfernung aus dem Dienst abzusehen (vgl. bereits BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.8.2006, DVBl. 2006, 1372, 1373; BVerwG, Beschl. v. 16.2.2010, ThürVBl. 2010, 202).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10
    Letzteres ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es ein Beamter auf eine Vielzahl von Vollstreckungsmaßnahmen und schließlich sogar auf eine eidesstattliche Versicherung oder gar einen Haftbefehl ankommen lässt (so BVerwG, Urt. v. 7.11.1990 - 1 D 33/90 -, juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen, 06.07.2004 - 6 B 871/03

    Entfernung aus dem Dienst, Polizeivollzugsbeamter, Aussagedelikt,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2010 - D 6 A 180/10
    Entscheidendes Gewicht kommt bei der gebotenen Einzelfallprüfung den spezifischen Amtspflichten zu, die dem Beamten obliegen (SächsOVG, Urt. v. 6.7.2004, LKV 2005, 225 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten,

    Entscheidend ist der Zeitpunkt der Verfügung, mit der die Vorermittlungen (§ 24 SächsDO) eingeleitet wurden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 44), hier also der Februar 2005.

    44 In einem solchen Fall des endgültig zerstörten Vertrauens rechtfertigt es auch die unverhältnismäßig lange Dauer des Disziplinarverfahrens nicht, von einer Entfernung aus dem Dienst abzusehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 28. Januar 2013, NVwZ 2013, 788; BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 2012, NVwZ-RR 2012, 609 Rn. 9; ThürVBl. 2010, 202; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74, Urt. v. 23. Januar 2015 - D 6 A 726/13 - UA S. 33).45 Nach alledem ist die Berufung in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zurückzuweisen.

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Dies gilt angesichts der Vorgeschichte mit der Anbahnung des Massagetermins insbesondere auch für die tätliche Beleidigung (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).
  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

    Angesichts der mehrmonatigen Liebesbeziehung scheidet eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Beklagten bei einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation (dazu vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29 f.) selbst dann aus, wenn die Initiative zu der Liebesbeziehung (oder zu einzelnen "angeschuldigten" körperlichen Kontakten) von der Gefangenen ausgegangen sein mögen, die vor ihrem Strafantritt offenbar im "Rotlichtmilieu" tätig war, wie es in der Berufungsverhandlung angesprochen wurde.
  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

    Gehen sie jedoch leichtfertig Verbindlichkeiten ein, die nach den Umständen vorhersehbare Abwicklungsstörungen zur Folge haben, oder tilgen sie ihre Schulden nicht mit der möglichen, gebotenen und zumutbaren Sorgfalt, so dass die Gefahr gerichtlicher Maßnahmen gegen sie heraufbeschworen wird, oder verhalten sie sich beim Eingehen und Abwickeln von Schulden sonst unlauter oder unredlich, so verletzen sie ihre Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Diensts (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, juris Rn. 9 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 22. August 2014 - D 6 A 521/12 -, juris Rn. 58, und v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 72; BayVGH, Urt. v. 11. August 2010 - 16a D 09.1161 -, juris Rn. 93).

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten, bei denen der Beklagte im Zuge plötzlich entstandener besonderer Versuchungssituationen jeweils einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt haben müsste, liegen angesichts des jeweils festgestellten Tathergangs ebenfalls nicht vor (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).69 Bei einer Gesamtwürdigung aller danach be- und entlastenden Umstände ist deshalb hier vor allem angesichts der Schwere des Dienstvergehens noch nicht der für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nötige endgültige Vertrauensverlust i. S. v. § 13 Abs. 2 Satz 1 SächsDG eingetreten, sondern die Zurückstufung des Beklagten zum Polizeimeister ausreichend, aber auch geboten, um den Beklagten künftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten.

  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

    Diese war nicht Ergebnis einer plötzlich entstandenen unvorhergesehenen Situation (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 3d A 1572/10

    Aberkennen des Ruhegehalts bei Vorliegen eines schwerwiegenden außerdienstlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, NJW 2005, 1344; BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2000 - 2 WD 28.99 - Bucholz 236.1 § 12 SG Nr. 16, vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, BVerwGE 93, 78 m.w.N., und vom 28. Juni 1995 - 1 D 66.94 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 1; Sächsisches OVG, Urteil vom 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris.; Bay VGH, Urteil vom 11. August 2010 - 16a D 09.1161, a.a.O. m.w.N.
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Persönlichkeitsfremde Augenblickstaten, bei denen der Beklagte im Zuge plötzlich entstandener besonderer Versuchungssituationen jeweils einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt und dabei ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Unüberlegtheit und Spontanität gezeigt haben müsste, liegen angesichts des vom Strafgericht festgestellten planvoll berechnenden Tathergangs ebenfalls nicht vor (zu solchen Ausnahmesituationen: BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Urt. v. 15. November 2010 - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29/30).
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17

    Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige

    Angesichts der mehrmonatigen Liebesbeziehung scheidet eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Beklagten bei einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. August 2013 - 2 B 18.13 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 15. November - D 6 A 180/10 -, juris Rn. 74 und v. 17. August 2009 - D 6 A 655/08 -, juris Rn. 29 f.) aus.
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10

    Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst

    42 Wegen des endgültigen Vertrauensverlusts steht auch die von der Beamtin gerügte lange Verfahrensdauer des Disziplinarverfahrens ihrer Entfernung aus dem Dienst nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. August 2006, DVBl. 2006, 1372, 1373; BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010, ThürVBl. 2010, 202; Senatsurteil v. 24. November 2010 - D 6 A 180/10 -, abrufbar unter juris oder beck-online oder: http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10A180.pdf).
  • OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und

    Wegen des endgültigen Vertrauensverlusts steht auch die von der Beamtin gerügte lange Verfahrensdauer des Disziplinarverfahrens ihrer Entfernung aus dem Dienst nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. August 2006, DVBl. 2006, 1372, 1373; BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010, ThürVBl. 2010, 202; Senatsurteil v. 24. November 2010 - D 6 A 180/10 -, abrufbar unter [...] oder beck-online oder: http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/10A180.pdf ).
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